Unsere Arbeitsweise: Hilfe zur Selbsthilfe

Sozialmedizinische Nachsorge
Wenn ein Baby extrem zu früh auf die Welt kommt, ein Kind oder Jugendlicher chronisch oder schwer erkrankt oder einen tragischen Unfall erlitten hat, wird es/er in der Regel zunächst von einer Klinik betreut. Diese Kinder sind jedoch selten bei Ihrer Entlassung vollständig genesen. Sie müssen mit mehr oder weniger großen Beeinträchtigungen leben. Die Zeit nach der Klinik ist gekennzeichnet durch Arztbesuche, Beratungsgespräche sowie Therapien und Förderungen jeglicher Art. Anträge müssen gestellt und viele Telefonate geführt werden.
Um dem Kind eine möglichst vollständige Genesung und die besten Entwicklungschancen trotz der bedrohlichen Erkrankung zu ermöglichen, müssen die Eltern viel Kraft und Zeit aufbringen. Daher betrifft die Erkrankung eines Kindes nie nur den Patienten allein, sondern immer seine ganze Familie.
Für uns bedeutet Nachsorge...
- diese Familien nicht allein zu lassen, wenn die ersehnte Entlassung aus der Klinik endlich erfolgt.
- einen persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zur Familie herzustellen und ihr Hilfe, über den Zeitpunkt der Klinikentlassung hinaus, anbieten zu können.
- schon vor der Entlassung des Kindes/Jugendlichen alles so vorzubereiten, dass der kleine Patient auch zu Hause optimal versorgt ist.
- begleiten, bis die Familie mit den ambulanten Hilfsangeboten vertraut und dort angebunden ist.
- die Familien für ein selbstbestimmtes und glückliches Leben mit der Erkrankung Ihres Kindes/Jugendlichen stark zu machen.
- Familien dabei zu unterstützen in der Versorgung ihres betroffenen Kindes selbstständig zu werden.
- eigene Kompetenzen weiter zu entwickeln.
Case Management
Der Bunte Kreis Duisburg e.V. arbeitet mit der Methode des Case Managements. Darunter verstehen wir...
- den Aufbau einer sicheren Brücke zwischen der Klinik und dem veränderten Leben Zuhause durch Erstellung eines individuellen, ganzheitlichen Hilfeplans.
- unterstützende, aufbauende Gespräche mit den Eltern und Angehörigen.
- gemeinsame Planung und Anbindung an ambulante Hilfen, Förder- und Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
- bei Bedarf Begleitung zu Arztbesuchen, Therapieterminen oder Behörden.
- Vernetzung zu sozialen und freizeitlichen Angeboten.
- sozialrechtliche Beratung.